Erbschaftssteuererklärung in Spanien

Das spanische Erbschaftssteuergesetz von 1988 enthält Regelungen zur spanischen Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer und gilt für Vermögensübertragungen und -übergänge durch Schenkungen oder Erbschaften. Die komplexe Thematik erfordert eine professionelle Rechtsberatung. Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Manuel Stiff berät Sie rund um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte des spanischen Nachlasses, zum Beispiel auch über die richtige Abgabe der Erbschaftssteuererklärung in Spanien. Unter anderem organisiert er die notarielle Beurkundung der Erbschaftsannahmeerklärung oder die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung.

Abgabe der Erbschaftssteuererklärung in Spanien

Wenn der Erbfall eingetreten ist und zugleich spanischer Grundbesitz zum Nachlassvermögen zählt, müssen die Erben die Erbschaft vor einem spanischen Notar in Spanien annehmen, diese Annahme beurkunden und danach die Erbschaftsannahme errichten und innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers eine Erbschaftssteuererklärung in Spanien einreichen. Ein einmalig möglicher Fristverlängerungsantrag muss innerhalb von 5 Monaten nach dem Tod gestellt sein und verlängert dann die Abgabefrist auf 12 Monate nach dem Tod. Die Erbschaftssteuererklärung muss vom Erben dort erklärt werden, wo der Erblasser seinen Wohnsitz oder/und sein Vermögen hatte. Wenn der Erbe nicht in Spanien ansässig ist, muss er die Erklärung bei der Stelle der Steuerverwaltung „Agencia Estatal de Administración Tributaria“ in Madrid abgeben bzw. je nach Sachverhalt auch dort, wo sich das geerbte Vermögen befindet.

Erbschaftssteuer in Spanien – Dr. Manuel Stiff berät professionell

Wenn Sie Ihren Nachlass frühzeitig planen und Ihre Erbschaftssteuererklärung in Spanien rechtzeitig abgeben, lässt sich auf wirksame Art und Weise Erbschaftssteuer sparen. Dr. Manuel Stiff und seine Kollegen aus der Kanzlei sind Spezialisten für die Erbschaftssteuer in Spanien sowie das gesamte spanische Erbrecht und verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz. Die Anwälte beraten Sie bei der Nachlassplanung, bei der Vermögensübertragung auf Familienmitglieder sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Die Regelung von spanischen Erbfällen und die Eintragung eines Erbfalls ins Grundbuch gehören ebenfalls zu den Leistungen der Kanzlei. Die versierten Anwälte um Dr. Stiff stehen Ihnen bei allen Fragen zur spanischen Erbschaftssteuer gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie bei Ihrer Erbschaftssteuererklärung in Spanien. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

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