3 Themen, die jetzt in Corona-Zeiten wichtig sind

1.) Eiliges Handeln mit oder ohne Vollmachten, um Termine und Fristen nicht zu verpassen

Wenn Sie Fristen, z.B. aus Optionsverträgen oder steuerlichen Angelegenheiten, plagen, können wir jetzt helfen. Wie? Wir können unter anderem mithilfe notarieller Vollmachten Notartermine für Sie abwickeln – dann muss allerdings noch genügend Zeit sein. Besteht besondere Eile, geht dies auch ohne notarielle Vollmachten, und zwar als zulässiger, sog. „vollmachtloser Vertreter“ mit nachträglicher Nachgenehmigung. Wir bereiten alles für Sie vor und senden Ihnen per E-Mail die vor- oder nachher in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland zu beurkundenden, notariellen Entwürfe. Daraufhin kann Ihr Heimatnotar bei der zuständigen Institution die notwendige Apostille besorgen, sprich eine internationale Oberbeglaubigung.

2.) Fristverlängerungen / Erbschaftssteuern / Erbschaftsabwicklungen

Bei Erbfällen gilt in Spanien auch für Ausländer die Pflicht, innerhalb von 6 Monaten nach dem Todeszeitpunkt die Erbschaftssteuern beim Staat zu bezahlen. Während des ausgerufenen Alarmzustandes sind diese Fristen um dessen Dauer (wenige Wochen) verlängert. Man kann und sollte bei knappen Fristen und Abläufen innerhalb von 5 Monaten ab dem Todestag die mögliche Fristverlängerung durch den Anwalt beantragen lassen. Dennoch laufen die Zahlungsfristen nun bis zu einem Jahr, danach drohen Säumniszuschläge in teils erheblicher Höhe. Um all dies zu vermeiden, stellen wir für Sie die Verlängerungsanträge und wickeln Ihren Erbschaftsfall hier vor Ort ab, wenn nötig auch ohne Ihre Anwesenheit (siehe oben 1.). Gleiches gilt natürlich auch für die bedauerlichen Corona-Todesfälle, die nun eintreten. 

Heute lässt sich eine geschickt abgewickelte Erbschaft auch zu einer erheblichen Folgeersparnis nutzen, wenn z.B. die Erben später doch eher einen Verkauf von Gütern bevorzugen. Das richtige Wissen an dieser Stelle und eine saubere Abwicklung sowie Durchführung der Erbschaftsannahme und Bezahlung der Erbschaftssteuern (ggf. mit Bewertung der Immobilie) führen zu erheblichen Ersparnissen. Sollte eine Bewertung notwendig sein, verfügen wir über wertvolle Kontakte, um eine amtliche Bewertung zu erhalten.

3.) Für die Zeit nach der Krise, wenn die Preise/Werte fallen, jetzt den Generationswechsel planen

Was sicher erfolgen wird, ist ein Verfall der Immobilienpreise nach Corona, einhergehend mit guten Zeiten für liquide Investoren und den „rechtssicheren Immobilienerwerb“ in Spanien. Noch wichtiger für Eigentümer von Bestandsimmobilien: Auch deren Preise werden sinken. Wenn man nicht verkaufen muss oder möchte, sondern über eine innerfamiliäre Übertragung nachdenkt, gilt es, diesen Effekt jetzt sinnvoll zu nutzen. Jetzt ist der ideale Moment gekommen, die Ferienimmobile auf die nächste Generation zu übertragen! Dabei ist zu bedenken, dass in Deutschland nur alle 10 Jahre 400.000 € schenkungssteuerfrei übertragen werden können (in Österreich und der Schweiz gibt es derartige Beschränkungen nicht). Geringere Werte bedeuten mehr Übertragungsmöglichkeiten! Steuerlich ein hervorragender Augenblick, denn die Doppelbesteuerungsabkommen regeln meist die sog. Anrechnungsmethode. Das heißt, in Spanien bezahlte Steuern werden bei der Steuererklärung im Heimatland – falls es dort überhaupt eine Besteuerung gibt – angerechnet. Ist eine Familie also entschlossen, die auf den Balearen gelegene Immobilie (Nachfolgendes funktioniert nicht in jeder spanischen Provinz, dort bestehen andere Möglichkeiten) der nächsten Generation zu übertragen, so sollte die von mir kombinierte und sog. Pflichtteilsverzichtsabfindungsschenkung erfolgen. Dabei können die Eltern (müssen sie aber nicht) sich ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht vorbehalten und schenken den/dem Kindern/Kind die Immobilie gegen Pflichtteilsverzicht (nicht Erbverzicht!!!). Ev. kann ein heimatlicher notarieller Erbvertrag (oder ein Elterntestament) zwischen Eltern und Kindern dauerhafte Sicherheit, Konstanz und Stabilität besonders bei größeren Familien garantieren. Dies führt aufgrund europarechtlicher Vorgaben nur zur Anwendung der Erbschaftssteuern iHv 1%, obwohl niemand verstorben ist, anstatt der 7%igen Schenkungssteuern. Es entsteht also ein legaler Rabatt von 6% bei den Steuern! Derzeit ist dies möglich, und je niedriger die anzusetzenden Werte, desto mehr Ersparnis. Außerdem: Je niedriger der Preis/Immobilienwert, desto weiter können bei deutschen Staatsbürgern die Freibeträge genutzt werden. 

Dr. Manuel Stiff, April 2020

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