Ihr Rechtsanwälte für die Erbschaftssteuer
in Spanien
Wer in Spanien eine (Ferien-)Immobilie erwerben möchte, wird feststellen, dass schon beim Kauf spezielle Regeln eingehalten werden müssen. Und wenn es dann um das Erben bzw. Vererben geht, wird es sogar noch komplizierter.
Deshalb ist spanisches Erbrecht bereits beim Kauf von Immobilien unbedingt zu bedenken. Dr. Manuel Stiff, deutscher Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien, ist Experte für spanisches sowie deutsches Immobilien- und Erbrecht. Er steht Ihnen mit seiner Expertise als Ansprechpartner für eine fundierte Rechtsberatung zur Verfügung und hilft Ihnen bei allen Fragen zum spanischen Erbrecht und zur Erbschaftssteuer in Spanien und in Deutschland.
Dabei achtet er darauf, den Sachverhalt und die Hintergründe so zu erklären, dass Sie es verstehen. Profitieren Sie von der Beratung durch den erfahrenen Anwalt und lassen Sie sich beraten!
Einige unserer Leistungen bei der Abwicklung eines Nachlasses
Nicht-streitige Abwicklung
- Ordnung der Testamente und Prüfung der Stellung der Erben in Spanien
- Ggf. eine nachlassgerichtliche Erbenfeststellung
- Erbschaftsannahme und Erbteilung
- Erklärung der Erbschaftsteuer in Spanien
- und der gemeindlichen Wertzuwachssteuer
- Umschreibungsantrag im Grundbuchamt bei einer Immobilie
Streitige Abwicklung
- Prüfung, ob spanisches oder deutsches Erbrecht anzuwenden ist
- Klärung der Zuständigkeit
- notwendige Gutachten zum Erbrecht
- mögliche Anfechtung eines vorhandenen Testamentes
- Klagen auf Pflichtteil
- Klagen auf Auseinandersetzung bei einer Erbengemeinschaft
- Sonstige Verfahren in Spanien z.B. bei Testamentsvollstreckung
Kurzum: Wie können wir Ihnen bei der Erbschaftssteuer helfen?
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen wollen, sollten Sie sich bereits vor dem Kauf mit dem Erbrecht in Spanien auseinandersetzen und die Erbschaftssteuer mit berücksichtigen. Der spanische Erbschaftssteuersatz kann, je nach Provinz, bei bis zu 25,5 Prozent oder sogar 34 Prozent liegen. Bei einem Vermögen ab ca. 400.000 Euro erhöht er sich sogar noch mit einem Multiplikator. Zusätzlich müssen die Erben einer Immobilie jährlich die Grundsteuer sowie spanische Vermögenssteuern und die Einkommenssteuern auf die Immobiliennutzung zahlen. So wird das Erbe schnell zur finanziellen Bürde. Um das zumindest teilweise zu vermeiden, berate ich Sie, bevor Sie die Immobilie kaufen, und helfe Ihnen, die beste Lösung zu finden.
Bis zum Herbst 2014 war die Erbschaftssteuer für Deutsche und andere Ausländer als Nichtresidenten besonders hoch. Durch das Urteil des EuGH gilt nun der gleiche Steuersatz für Residenten und Nichtresidenten. Vor allem die, je nach Provinz, meist niedrigen Freibeträge sorgen für eine hohe Steuerbelastung. Darüber hinaus greift das 2013 eingeführte Doppelsteuerungsabkommen nicht beim Erbschaftssteuerrecht. Es gilt aber ein Anrechnungsverfahren, wobei die niedrigeren mit den höheren Steuern verrechnet werden. Wenn Sie den Erwerb entsprechend gestalten, können Sie dafür sorgen, dass spanische Erbschaftssteuern gar nicht erst anfallen können. Dann zahlt der Erbe meist nur die niedrigeren deutschen, schweizerischen oder österreichischen Erbschaftssteuern, soweit es diese überhaupt gibt.
Grundsätzlich gilt in Spanien für die Verjährung der Erbschaftssteuer eine Frist von vier Jahren nach Ablauf der halbjährlichen Erbschaftssteuerzahlungsfrist, die wiederum mit dem Tod des Erblassers beginnt. Durch die neuere Regelung, die am 01.01.2003 in Kraft getreten ist, gilt nach Art. 25 Abs. 2 des spanischen Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG): Der Beginn der Verjährung bei ausländischen Erbfällen richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem eine Urkunde einer ausländischen Behörden oder Institution beim spanischen Finanzamt vorliegt. Diese Regelung wird unterschiedlich ausgelegt und ist umstritten. In der Regel ist es nicht zu empfehlen, eine mögliche Verjährung abzuwarten, da diese theoretisch mangels Fristbeginn niemals eintreten könnte. In Folge drohen beträchtliche Strafzuschläge und Verzugszinsen. Es gibt allerdings Altfälle, bei denen doch noch Vorteile entstehen können. Eine Beratung ist allerdings unumgänglich, da jeder Fall anders liegt.
Rechtsanwalt für Erbschaftssteuer in Spanien mit vielfältigem Tätigkeitsspektrum
Rechtsanwalt Dr. Stiff unterstützt seine Mandanten aber nicht nur mit einer erbrechtlichen Beratung und der Abwicklung von Erbschaften, sondern auch beim rechtssicheren Immobilienerwerb und familien- sowie wirtschaftsrechtlichen Fragen. Auch die juristische Begleitung von Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen in Spanien zählt zum vielseitigen Tätigkeitsspektrum des deutsch-spanischen Anwalts. Durch seine Doppelzulassung und umfassenden Erfahrungswerte aus diversen spanischen und deutschen Rechtsangelegenheiten bildet Dr. Stiff eine juristische Schnittstelle zwischen den gesetzlichen Regelungen beider Staaten.
Lesen Sie mehr...
Für viele Deutsche und andere Nordeuropäer ist die spanische Erbschaftssteuer mit ihren Besonderheiten ein unbekanntes Terrain. Aufgrund der Komplexität der einzelnen Sachverhalte und um sich vor hohen Steuersätzen zu schützen, sollten Sie eine professionelle Beratung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen. Als deutsch-spanischer Rechtsanwalt und Abogado ist Dr. Manuel Stiff der richtige Ansprechpartner. Er weiß, was im spanischen Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und beim Erwerb von Immobilien zu kennen und zu beachten ist. Er analysiert jeden Sachverhalt individuell und erklärt Ihnen die Details auf eine verständliche Art und Weise, sodass auch juristische Laien die Hintergründe verstehen. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin für eine Beratung. Der Rechtsanwalt zeigt Ihnen, wie die Steuern richtig berechnet werden, und gibt nützliche Tipps, wie Sie sparen können.
Kontaktieren Sie uns für Beratung und Informationen. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter +49 251/265 511 (Deutschland) bzw. +34 971/228 140 (Spanien). Profitieren Sie von unserer Expertise in Erbschaftssteuer und Immobilienkauf in Spanien!